Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

1.1 Appfrog ist ein Service (Plattform) zum Erstellen und Verwalten von mobilen Anwendungen, Web-Apps und mobilen Websites (im Folgenden “Apps” genannt) mithilfe eines Designers. Appfrog (Appfrog.net, Appfrog.me) ist ein Dienst von KIVI.one. Die Nutzung der Plattform wird kostenpflichtig sobald eine App als Web-App (PWA) freigeschaltet oder zum Upload in den Apple App Store oder Google Play Store markiert wird. Reseller-Konten sind grundsätzlich kostenpflichtig. Alle Angebote und diese Nutzungsbedingungen richten sich an Unternehmer im Sinne von §14 BGB.

1.2 Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform und der Dienste durch ordnungsgemäß registrierte Benutzer (Kunde oder Benutzer). Zusammenfassend definiert ein “App-Projekt” die Nutzung einer App mit allen verfügbaren Komponenten und Funktionen für einen Kunden. Dies gilt auch für die Nutzung als Reseller.

1.3 Appfrog ist zur jederzeitigen Änderung dieser AGB berechtigt. Beabsichtigt Appfrog eine solche Änderung, so teilt Appfrog die beabsichtigte Änderung dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in textform mit. Dem Kunden steht dann ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine Kündigung in Textform, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Appfrog wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung auch noch einmal ausdrücklich hinweisen.

2. Registrierung und Verantwortung für das Konto

2.1 Die Nutzung der Plattform erfordert die Registrierung und die Erstellung eines Benutzerkontos. Nur natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen mit unbegrenzter Rechtsfähigkeit können ein Konto einrichten. Es besteht kein Anspruch auf Annahme der Registrierung.

2.2 Sie können die Plattform persönlich, oder durch Ihre Mitarbeiter nutzen. Die Verwendung durch Bots, Programme oder in einer anderen automatisierten Form ist nicht gestattet.

2.3 Bei der Registrierung müssen Sie Ihren vollständigen, korrekten Namen oder das registrierte Unternehmen und eine gültige E-Mail-Adresse eingeben. Sie müssen berechtigt sein, diese E-Mail zu verwenden. Sie müssen sicherstellen, dass Sie über diese E-Mail erreichbar sind.

2.4 Appfrog ist berechtigt, Konten ohne vorherige Ankündigung vollständig zu löschen, wenn der Benutzer seine E-Mail-Adresse nicht korrekt angegeben hat.

2.5 Sie sind verpflichtet, Ihre Daten (insbesondere die Kontaktdaten) auf dem neuesten Stand zu halten und Appfrog unverzüglich über Änderungen zu informieren.

2.6 Sie sind dafür verantwortlich, dass das Konto nicht für Dritte zugänglich gemacht wird und dass der Benutzername und das Passwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt sind.

2.7 Sie sind für alle Aktionen verantwortlich, die mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ausgeführt werden, als wären es Ihre eigenen. Dies gilt nicht, wenn Sie nicht für den Missbrauch verantwortlich sind, insbesondere wenn Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort vor dem Zugriff Dritter geschützt haben.

2.8 Sie sind verpflichtet, Appfrog unverzüglich zu informieren, wenn ein Passwort oder ein Konto missbraucht wurde oder Sie wissen oder befürchten, dass Dritte Kenntnis von einem Passwort oder Konto erlangt haben.

2.9 Appfrog ist berechtigt, nicht verwendete Konten (Konto im Testmodus) zu entfernen, die nach Benachrichtigung keine kostenpflichtigen Dienste enthalten. Appfrog ist auch berechtigt, Apps und Websites zu entfernen, die sich nach Benachrichtigung länger als 90 Tage im Testmodus befinden.

3. Verantwortung für den Inhalt und Verbot der illegalen Nutzung

3.1 Jeder Benutzer ist bei der Bezeichnung des Kontos und der Apps dafür verantwortlich, nicht in Rechte Dritter jeglicher Art, insbesondere aber nicht ausschließlich Namens-, Arbeitstitel- oder Markenrechte oder andere kommerzielle Rechte, und in Eigentumsrechte einzugreifen.

3.2 Für den Inhalt der Apps ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich. Reseller haften für die Inhalte ihrer Kunden.

3.3 Jede Nutzung der Online-Plattform für illegale Zwecke ist untersagt. Die geltenden Gesetze, insbesondere Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht usw., sind bei jeder Verwendung zu beachten. Jeder Verstoß kann zur Kündigung führen. Es ist nicht gestattet, Inhalte zu veröffentlichen oder zu verwenden, die obszön, beleidigend, diffamierend, gewalttätig, verherrlichende Gewalt, rassistisch, fremdenfeindlich, pornografisch oder eindeutig sexuell sind oder auf diese Weise verstanden werden können.

3.4 Sie dürfen keine Inhalte veröffentlichen, die nicht offensichtlich sind oder zum Erstellen der Apps oder zur Nutzung eines anderen angebotenen Dienstes erforderlich sind oder sein sollen.

3.5 Es ist ausdrücklich untersagt, Viren, Würmer oder anderen schädlichen Code auf die Plattform hochzuladen oder per E-Mail zu versenden.

4. Befreiung von Ansprüchen Dritter

4.1 Sie sind verpflichtet, Appfrog auf ersten Antrag von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte aufgrund ihrer Nutzung der Plattform, ihrer Dienste, insbesondere im Zusammenhang mit Apps, fällig haben bei Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, anderen gewerblichen Schutzrechten oder anderen Rechten

4.2 Appfrog wird Sie unverzüglich informieren, wenn solche Ansprüche geltend gemacht werden, und Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

4.3 Wenn Dritte Ansprüche wegen angeblicher Gesetzesverstöße gegen Appfrog geltend machen, hat Appfrog bis zur endgültigen Klärung der geltend gemachten Ansprüche Anspruch auf den entsprechenden Inhalt, insbesondere um deren Zugänglichkeit im Internet zu verhindern.

4.4 Die in 4.1, 4.2 und 4.3 beschriebenen Verpflichtungen bestehen nur, wenn Sie Appfrog unverzüglich von den gegen Sie geltend gemachten Schutzrechtsverletzungen unterrichten, in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützen, ggf. die Änderung oder den Ersatz der Software entsprechend ermöglichen, alle Abwehrmaßnahmen, einschließlich außergerichtlicher Vereinbarungen und Anerkenntnisse ausschließlich Appfrog vorbehalten bleiben oder in Absprache mit Appfrog ausgeübt werden und für den Fall, dass die Schutzrechtsverletzungen weder auf einer Anweisung von Ihnen noch auf unberechtigt von Ihnen eingestellten Inhalten beruhen.

5. Vertragsgegenstand, von Appfrog erbrachte Dienstleistungen

5.1 Durch die Einrichtung eines Kontos erwerben Sie das Recht, die kostenlosen Angebote von Appfrog zu nutzen (hauptsächlich über den Designer).

5.2 Sofern nicht anders beschrieben, erfolgt die Erstellung von Apps mit Appfrog kostenlos im Testmodus.

5.3 Appfrog ist berechtigt, Apps zu löschen, die sich nach 90 Tagen im Testmodus befinden.

5.4 Apps werden auf der Serverinfrastruktur von Google (Google Firebase) und Dritten betrieben.

5.5 Apps können in Form einer sogenannten nativen App in den bekannten App Stores (Apple App Store, Google Play Store) veröffentlicht werden. Der Benutzer ist für die Veröffentlichung verantwortlich. Der Betreiber des App Stores ist dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob die native App in den jeweiligen App Store aufgenommen werden soll. Appfrog hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Appfrog garantiert keine erfolgreiche Übermittlung an die App Stores. Bei der Übermittlung an den jeweiligen App Store unterliegt die native App den für diesen App Store geltenden Bedingungen. Diese können im jeweiligen App Store eingesehen werden.

5.6 Apps und alle anderen Dienste werden nur in ausführbarem Code und ohne Dokumentation übertragen. Sie haben keinen Anspruch auf Veröffentlichung von Quellcode, Entwurfsmaterial oder anderen Informationen.

5.7 Der genaue Umfang der einzelnen Angebote wird auf der Plattform ausführlich beschrieben. Appfrog kann die Angebote auf der Plattform jederzeit erweitern oder einschränken. Sie haben kein Recht darauf, dass bestimmte Angebote in Zukunft auf der Online-Plattform verfügbar sind. Bestellte Angebote stehen Ihnen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Appfrog ist jedoch berechtigt, einzelne Dienste unter Berücksichtigung der in §9 geregelten Kündigungsfristen zu kündigen.

5.8 Appfrog garantiert eine Verfügbarkeit aller Komponenten zu 99% der Zeit pro Monat.

6. Nutzungsrechte und Veröffentlichung von Apps

6.1 Durch das Erstellen der Apps oder die Nutzung der anderen Dienste erwerben Sie das Recht, diese Dienste für die Dauer des Vertrags zu nutzen. Mit Vertragsende erlöschen die Ihnen im Rahmen dieses Vertrages gewährten Nutzungsrechte.

6.2 Die Nutzungsrechte an den von Ihnen geposteten Inhalten verbleiben bei Ihnen. Appfrog ist berechtigt, Apps und andere Inhalte im Rahmen des Vertrags auf seiner eigenen Website und auch auf Plattformen von Drittanbietern zu veröffentlichen, im Wesentlichen aber nicht ausschließlich in den App Stores und ähnlichen, verzeichnisähnlichen Plattformen. Darüber hinaus erhält Appfrog nicht ausschließliche, übertragbare, räumlich uneingeschränkte Rechte zur Nutzung des Inhalts für die Dauer des Vertrags.

6.3 Appfrog ist auch berechtigt, die auf den Nutzer zu übertragenden Nutzungsrechte gemäß den Bedingungen des jeweiligen App Stores zu übertragen und die Bedingungen der Annahme der jeweiligen App Stores einzuhalten. Das Löschen nativer Apps basiert auf den Bedingungen des jeweiligen App Store. Am Ende des Vertrags werden Apps und alle Inhalte gelöscht.

6.4 Auch nachdem der Inhalt aus dem Konto und den App Stores entfernt wurde, können Kopien davon außerhalb des Einflussbereichs von Appfrog verfügbar sein.

7. Vertragsschluss, Vertragsdauer, Kündigung

7.1 Mit der Einrichtung des Kontos kommt ein Vertrag über die Nutzung der Gratisangebote zustande. Dieser Vertrag kann von jeder Partei jederzeit ohne vorherige Ankündigung gekündigt werden.

7.2 Mit der Bestellung eines kostenpflichtigen Angebots (Paket) kommt ein Vertrag über die Nutzung kostenpflichtiger Dienste durch Bestätigung im Warenkorb zustande. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem bestellten Paket und beträgt 1 Monat. Eine Kündigung ist jederzeit am Ende der Laufzeit möglich. Es gibt keine Kündigungsfrist.

7.3 Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gemäß 9.2 gekündigt, verlängert er sich automatisch um die gleiche Laufzeit wie zuvor.

7.4 Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn von der kündigenden Partei nicht erwartet werden kann, dass sie das Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der Interessen beider Parteien fortsetzt. § 314 BGB gilt entsprechend

7.5 Eine Kündigung gilt als gültig, wenn die Kündigung über die auf der Plattform dafür vorgesehene Option initiiert wurde.

7.6 Am Ende des Vertrags werden unabhängig vom Grund das Konto sowie alle Apps und anderen Komponenten deaktiviert. Appfrog löscht in regelmäßigen Abständen unwiederbringlich alle Apps und Inhalte eines gekündigten Kontos. Dies gilt auch für von Resellern erstellte Apps. Dabei können diese, nach einvernehmlicher Übereinkunft mit dem entsprechenden Reseller, weiterhin von Appfrog angeboten werden.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die in der Preisliste auf der Website angegebenen Gebühren sind für die Nutzung kostenpflichtiger Dienstleistungen zu zahlen. Alle Preise sind in der Regel Nettopreise und enthalten nicht die zum Zeitpunkt des Fälligkeitstermins im Land des bestellenden Benutzers geltende Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist bei Bestellung für die gesamte Laufzeit fällig.

8.2 Die Vergütung wird sofort bei Bestellung und bei automatischer Verlängerung fällig. Alle Kosten für das Eintreiben von Forderungen, die nicht von Appfrog verursacht wurden, insbesondere für Rückbelastungen aufgrund unzureichender Mittel, falscher Angabe der Kreditkartennummer, anderer falscher Informationen oder Nichtmitteilung über die Kündigung oder Änderung von Kreditkartenverträgen, sind zu tragen vollständig vom Benutzer.

8.3 Appfrog ist erst dann verpflichtet, den bestellten Service zu erbringen, wenn Appfrog uneingeschränkten Zugriff auf die erhaltene Zahlung hat.

8.4 Wenn Sie trotz einer Mahnung mehr als zehn Tage im Rückstand sind und fällige Zahlungen leisten, hat Appfrog Anspruch auf außerordentliche Kündigung der Vertrag gemäß 7.4.

8.5 Bezahlte Gebühren können nicht erstattet werden. Dies gilt auch dann, wenn Dritte den uneingeschränkten Betrieb der Apps verhindern, z.B. durch Geltendmachung von Ansprüchen, oder wenn die Betreiber der App Stores die Veröffentlichung der App im App Store verweigern. Im Falle einer Ablehnung oder anschließenden Löschung von Apps aus einem oder mehreren App Stores ist Appfrog nicht mehr verpflichtet, diesen Teil des Vertrages zu erfüllen. Der Rest des Vertrages bleibt unberührt.

8.6 Appfrog kann die Preise für alle Angebote und Dienstleistungen jederzeit ändern. Die geänderten Preise gelten für alle Angebote und Dienstleistungen, die nach der Änderung bestellt wurden. Für die zuvor bestellten Angebote und Dienstleistungen gelten, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und angekündigten Preise.

9. Gewährleistung, Haftung

9.1 Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Dienste technisch nicht zu realisieren ist. Appfrog bemüht sich jedoch, die Dienste möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht durch Appfrog zu beeinflussen sind (zum Beispiel Stromausfälle, Hackerangriffe, Ausfälle der öffentlichen Kommunikationsnetze etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste führen.

9.2 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Gewährleistungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB zwingend längere Fristen vorschreibt und auch nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie und nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Dann gelten jeweils die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neu­beginn der Fristen bleiben unberührt.

9.3 Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei der Ver­letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Appfrog oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentlicher Vertragspflichten/ Kardinalpflichten). Auch An­sprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt. Diese Haftungsbegrenzung gilt gleichermaßen für Pflichtverletzungen durch die Organe und Erfüllungsgehilfen der Appfrog.

9.4 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

9.5 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.

9.6 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleicher­maßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10 Datenschutz, Datenübertragung

10.1 Appfrog verwendet Ihre Daten nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses und beachtet insbesondere die Datenschutzbestimmungen. Appfrog verpflichtet seine Mitarbeiter und Subunternehmer zur Einhaltung des Datenschutzes.

10.2 Die Vertragsabwicklung, insbesondere die Übermittlung von Inhalten, Datenverarbeitung und Service, kann unverschlüsselt über das Internet erfolgen.

10.3 Insbesondere ist Appfrog berechtigt, personenbezogene Daten zur Zahlungsabwicklung und auch zur Bonitätsprüfung an den jeweiligen Dienstleister weiterzugeben.

11 Sonstiges, Schlussbestimmungen

11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB oder den betroffenen Verträgen ist der Geschäftssitz der KIVI.one. Klagt KIVI.one, ist KIVI.one auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.

11.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts (insbesondere der Rom-I-Verordnung) und des UN-Kaufrechts (CISG).

11.3 Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung oder Aufhebung dieser Klausel.

11.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

Stand: Januar 2021